Gemäß Titel VII Abschnitt 24 wird die Verwaltungskommission fünf Mitglieder haben, die Gründungsmitglieder werden ständige Mitglieder sein, während die vom Rat gewählten Mitglieder temporäre Mitglieder sein werden.
Gemäß Titel VII Abschnitt 24 wird die Verwaltungskommission fünf Mitglieder haben, die Gründungsmitglieder werden ständige Mitglieder sein, während die vom Rat gewählten Mitglieder temporäre Mitglieder sein werden.